Die Heuschnupfenzeit ist für Allergiker sicherlich die anstrengendste des Jahres. Heuschnupfen gehört zu den häufigsten allergischen Erkrankungen. Derweil leidet jeder fünfte Deutsche unter den Folgen der Allergie. Heuschnupfen kann, insbesondere über einen längeren Zeitraum, zu einer starken Belastung des Betroffenen führen. Fraglich ist, ob Heuschnupfen auch zu einer anerkannten Arbeitsunfähigkeit führen kann.

Grundsätzlich gelten bei Heuschnupfen mit starken Symptomen die gleichen Grundsätze, wie bei üblichen Krankheitsfällen. Daher ist eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Heuschnupfen nicht ausgeschlossen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liegt Arbeitsunfähigkeit immer dann vor, wenn der Angestellte aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes außerstande ist, die ihm nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages obliegende Arbeit ordnungsgemäß zu verrichten, oder er die Arbeitsleistung nur unter der Gefahr erbringen kann, dass sich sein gesundheitlicher Zustand verschlechtern könnte (Urteil vom 29.01.1992, Az.: 5 AZR 37/91).

Bestreitet der Arbeitgeber in einem Prozess die Arbeitsunfähigkeit, so obliegt ihm in der Regel die Beweislast hierfür. Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist die Dokumentation und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dringend zu raten.

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