Mindestlohn steigt ab 1.1.2017 auf 8,84 Euro brutto pro Arbeitsstunde

Das Arbeitsrecht bleibt auch in Fragen des Mindestlohns ständig in Bewegung.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1.1.2017 voraussichtlich auf 8,84 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Dies hat die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern am gestrigen Dienstag (28.06.2016) in Berlin beschlossen. Die Erhöhung basiert im Kern auf dem jüngsten Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst.

Von der Erhöhung des Mindestlohns sind jedoch nicht alle Arbeitnehmer und Branchen betroffen. Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausgenommen hiervon sind jedoch Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten, Azubis, Personen, die ein Pflichtpraktikum oder ein Praktikum, welches kürzer als drei Monate ist absolvieren. Weiter gelten insbesondere für Zeitungszusteller Sonderregelungen bzw. Übergangsregelungen wie bisher. Zeitungsboten erhalten zwar ab dem 1.1.2017 den bisherigen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG Niedersachen) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 27.04.2015 (13 Sa 848/15) entschieden, dass die Sonderregelung für Zeitungszusteller zulässig sei und die Klage eines Arbeitnehmers auf Zahlung des Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Stunde abgewiesen, obwohl das Arbeitsgericht Nienburg mit Urteil vom 13.08.2015 der Klage des Zeitungszustellers zuvor stattgegeben hatte. Das LAG Niedersachsen sah die Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 Mindestlohngesetz – MiLoG) als zulässig an. Nunmehr steht eine neuerliche Sonderregelung für Zeitungszusteller im Raum, so das diese voraussichtlich wiederum nicht von der Erhöhung des Mindestlohns auf € 8,84 Euro pro Stunde umfasst sein werden.

Trotz des Urteils des LAG Niedersachsen wurde damit nicht konkret über die Zulässigkeit der neurlichen Sonderregelung entschieden. Die weitere Entwicklung des noch jungen Mindestlohngesetzes (MiLoG) ist deshalb stets weiter zu beobachten und jeder Einzelfall konkret zu bewerten.

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