Filesharing Abmahnung Anwalt in Osnabrück – Soforthilfe

Zentraler Punkt bleibt die Filesharing Abmahnung – Hier sind wir Ihr Anwalt in Osnabrück. Denn als Rechtsanwalt für Urheberrecht sind wir auch mit diesen Fällen bestens vertraut und greifen auf langjährige Erfahrungswerte und Vertretungserfolge zurück.

Was ist eine Abmahnung wegen Filesharings?

Sogenannte Abmahnkanzleien versenden Abmahnungen wegen Filesharings in großer Zahl. Anschlussinhaber werden in Anspruch genommen sogenannte strafbewehrte Unterlassungserkärungen abzugeben und Zahlungen zu leisten. Hierfür werden in der Regel sehr kurze Fristen gesetzt. Hintergrund ist die Annahme, dass der abgemahnte Anschlussinhaber als Täter oder Störer für eine festgestellte Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein soll.

Kanzleien wie Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer), IPPC Law, Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Sievers & Kollegen etc. versenden Abmahnungen

Im Volksmund werden Sie Abmahnkanzleien genannt. Dabei handelt es sich um solche Kanzleien und Rechtsanwälte, die in besonderer Masse Abmahnungen nach vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen versenden. Hierzu gehören unter anderem Kanzleien wie Waldorf Frommer (nunmher Frommer Legal), IPPC Law Berlin, Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Rechtsanwalt Sebastian Deubelli.

Im Internet gibt es viele vermeintliche kostenlose Rechtstipps und günstige Angebote – Geben Sie kein Trumpf im Massengeschäft aus der Hand!

Bei dem regulären Abmahngeschäfft, d.h. solchem z.B. im Bereich des Filesharings, handelt es sich um ein Massengeschäft. Die Kanzleien der Rechteinhaber versenden eine Vielzahl von Abmahnschreiben. In der Anzahl dieser Masse geht es auch um möglichst schnelle Erledigungen. Bei Filesharing Abmahnung stehen wir als Anwalt in Osnabrück an Ihrer Seite. So erhalten Sie Waffengeleichheit mit den erfahrenen Abmahnern und werden bestens verteidigt.

Achtung: Sorgen Sie für eine individuelle und genaue Abarbeitung Ihres persönlichen Falles. Anderfalls drohen Ihnen unnötige Risiken!

Von diesem Kuchen versuchen nicht nur die abmahnenden Kanzlei zu profitieren sondern auch solche Anwälte, die sich als „Abmahnhelfer“ verstehen. Aber auch hier ist besondere Sorgfalt dafür zu tragen, dass Ihre persönliche Angelegenheit nicht in der Bearbeitung des Massengeschäftes untergeht. Denn häufig werden standartisierte Schreiben versendet. Teilweise drohen die außergerichtlichen Fälle unnötigerweise in gerichtliche Verfahren abzudriften. Dies ist aber immer dann besonders ärgerlich, wenn nach der ersten Bestandsaufnahme klar geworden ist, dass die Verteidigungsmöglichkeiten mit Einschränkungen behaftet sind. Denn in einem solchen Fall sollte man alles daran setzen, dass Ihr Fall nicht zu einem letzltich kostspieligen Fall vor einem Gericht wird und Sie am Ende endweder das Verfahren verlieren oder sich einem kostspieligen Vergleich unterziehen müssen.

Wir bleiben für Sie zu jedem Zeitpunkt am Puls Ihres individuellen Falles – Wir kommunizieren nicht standartisiert sondern auf Ihren jeweiligen Fall zugeschneidert!

Das Rad muss in den Standartfällen nicht neu erfunden werden. Dennoch ist es immer erforderlich jeden individuellen Fall auch individuell abzuarbeiten und dabei auch aktiv mit der Gegenseite zu kommunizieren und ggfs. zu verhandeln. Denn nur so können unnötig hohe Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und ggfs. noch höhere Zahlungsforderungen vermieden werden.

Wir nutzen unsere langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich nicht um Ihnen ein Dumpingangebot zu unterbreiten und Ihren Fall in der Folge entsprechend abzuarbeiten. Bei uns erhalten Sie unseren vollen Einsatz für die personalisierte Lösung Ihres rechtlichen Problems.

Kann ich das Problem selbst in die Hand nehmen?

Selbstverständlich können Sie versuchen sich selbst zu verteidigen und Ihren Fall auch selbst in die Hand nehmen. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass der juristische Laie in der Regel nicht die erforderliche Kenntnis dieser Spezialmaterie besitzt und ihm auch die Hintergrundprozesse in der Regel nicht hinreichend vertraut sind. Da es immer wieder vorkommt, dass hierbei eine Selbstschädigung eintritt, übernehmen wir Fälle nur nach eingehender Prüfung der Erfolgsaussichten und vor dem Hintergrund des aktuellen Standes. Denn: rufen Sie arglos bei der Gegenseite an, können Sie sich sicher sein, dass es hierzu notizen geben wird. Es wird daher dringend empfohlen erst abschließend zu überlegen, ob Sie einen Rechtsanwalt für Urheberrecht beauftragen möchten. Haben Sie sich dafür entschieden, sollten Sie Ihr Schicksal von Beginn an in die Hände eines mit Abmahnungen vertrauten Rechtsanwalts legen. Spätestens wenn Sie vor Gericht müssen, entscheiden sich die meisten Menschen für einen Rechtsanwalt. Zu diesem in der Regel späten Zeitpunkt kann ein Anwalt jedoch im besten Fall nur noch Schäden begrenzen. Sollten Sie gar vor das Landgericht müssen, bestünde Anwaltszwang, d.h. ein Anwalt wäre in jedem Fall zu beauftragen.

Was soll ich nun tun oder lassen?

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun oder besser lassen sollten hängt von Ihrer persönlichen Entscheidung ab. Es wird empfohlen zuerst Ruhe zu bewahren. Dann sollten Sie sich überlegen, ob Sie einen Anwalt beauftragen möchten oder nicht. Sollten Sie sich für die Beauftragung entscheiden wird dringed empfohlen ab nun sämtliche Korrespondenz ausschließlich über Ihren Anwalt führen zu lassen. Auf direkte Kontaktaufnahmen mit der Gegenseite sollte verzichtet werden. Hierdurch droht eine Verschlechterung Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten. Informierern Sie sich gerne in unserem Glossar bzw. Handbuch zum Thema Filesharing und Abmahnung (siehe unten).

Treffen Entscheidungen, damit Sie innerhalb der in der Regel kurz gesetzten Fristen handeln und ggfs. eine Kanzlei beauftragen können. Handeln Sie bedacht und überlegt.

Sie können jederzeit einen ersten und unverbindlichen Kontakt zu uns aufnehmen. Wir besprechen kurz Ihren Fall und geben Ihnen eine erte Einschätzung.

Keine voreilige Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – Leisten Sie keine Zahlungen – Kontaktieren Sie uns als Rechtsanwalt für Urheberrecht

Geben Sie die vorgefertigte strafbewerhrte Unterlassungserklärung nicht leichtfertig ab. Meistens ist diese Unterlassungserklärung mit erheblichen Nachteilen verbunden. Nach erfolgter Prüfung muss entschieden werden, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Soweit die Prüfung zu dem Ergbenis kommt, dass es empfehlenswert ist eine strafbewerhrte Unterlassungserklärung abzugeben, sollte diese in aller Regel modifiziert werden. Bei der Erstellung der modifizierten Unterlassungserklärung ist darauf zu achten, dass die Besonderheiten des Einzelfalles beachtet werden und die Erklärung nicht unnötig weit gefasst wird. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie in Zukunft gegen den vereinbarten Verbotsbereich verstoßen und dadurch sehr hohe Geldstrafen (Vertragsstrafen) ausgelöst werden könnten. Zudem droht eine neue Abmahnung mit höheren Koten und einer Erhöhung der Vertragsstrafe.

Versäumen Sie keine Fristen! Kontaktieren Sie uns unverbindlich

Lassen Sie sich in jedem Fall kurz unverbindlich beraten und treffen sodann Ihre Entscheidung, wie Sie weiter verfahren werden.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder bei anderen Fragen und Problemen zum Thema Filesharing können Sie schnell und unverbindlich einen ersten telefonischen Beratungstermin unter +49 541 99980112 (Osnabrück) oder +49 89 26 01 02 30 (München) oder (Heidelberg) oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-glockenbachviertel.de senden. In diesem Erstkontakt werden Sie auch über etwaige Kosten umfassend aufgeklärt.

UNVERBINDLICHE ANFRAGE

!!! Wir vertreten Sie nicht nur an unseren Standorten in Osnabrück, München und Heidelberg sondern Bundesweit !!!

Wir freuen uns Ihnen als Berater künftig zur Seite stehen zu können!