Der für das Urheberrecht zuständige erste Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 21. April 2016 (Az. I ZR 198/13) über die Zulässigkeit der Aussüttung der VG Wort entschieden.

Die VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft und vertritt die Interessen der Verleger und Autoren. Über die VG Wort wurden bisher Verlage an den Einnahmen beteiligt. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass eine pauschale Beteiligung der Verleger nicht zulässig sei. Der BGH hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Verlage nach gegewärtiger Gesetzeslage keine Urheberrechte inne hätten. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Es wird weiter in unserem Blog berichtet, soweit diese hier vorliegen.

Fest steht jedoch vorerst, dass die VG Wort als Verwertungsgesellschaft nach der Entscheidung des BGH ihre Einnahmen aus Urheberrechten nicht an die Verlage sondern ausschließlich an die Autoren ausschütten muss. Aus diesem Grund wird bereits um den Bestand vieler Verlage gefürchtet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Entscheidung des BGH die Verlagswelt grundlegend verändern und diese weiter unter Druck setzen könnte. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels forderte daher bereits kurz nach der Entscheidung gesetzliche Änderungen um auch kleine und mittlere Verlage vor einer möglichen Insolvenz zu schützen. Weiter drohen den Verlagen nach der Entscheidung auch Rückzahlungen in Millionenhöhe. Der Deutsche Börsenverein nimmt an, dass die Rückforderungen, je nach Verlag, zwischen 20 und 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgewinns betragen könnte.

Besonders bitter ist, dass die die Ausschüttungen teilweise durch die Zeitschriftenverleger (VDZ) und die Zeitungsverleger (BDVZ) zweckgebunden investiert worden sind. So wurden die Gelder gezielt für die journalistische Aus- und Weiterbildung durch eine Bildungsakademie genutzt. Nun droht nach Auskunft des BDVZ auch das Aus dieser Akademie und damit der Ausbildung künftiger Journalisten.

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