Freistaat Bayern ist verpflichtet, Bewerberin mit Brustimplantaten in den polizeilichen Vorbereitungsdienst aufzunehmen

Das Verwaltungsgericht München (VG München) hat mit Beschluss vom 21.06.2016 (Az.: M 5 E 16.2726) im Rahmen eines Eilantrages den Freistaat Bayern dazu verpflichtet eine Bewerberin mit Brustimplantaten für den Polizeidienst vorläufig bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Klage in den polizeilichen Vorbereitungsdienst einzustellen.

Was ist passiert?

Die Bewerberin für den Polizeidienst hat sich im Jahr 2015 zwei Brustimplantate einsetzen lassen. Der untersuchende Polizeiarzt vertrat die Auffassung, dass durch die Implantate die gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst bei der Bewerberin nicht gegeben sei. Es bestünde die Gefahr, dass bei selbst Verteidigungstraining oder gefährlichen Einsätzen eine Beschädigung der Implantate erfolgen könne.

Was sagt das Verwaltungsgericht?

Das Gericht folgte in seiner Eilentscheidung der fachärztlichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen. Nach dessen Ausfürhungen handele es sich bei den Implantaten um hochmoderne, schnittfeste Implantate die unterhalb des Muskels platziert worden seien. Nach Auffassung des Facharztes gehe Von den Implantaten daher kein erhöhtes Verletzungsrisiko im Polizeidienst aus. Die Bewertung des Arztes der Polizei sei nach Auffassung des Gerichts zu pauschal und berücksichtige weder die konkrete ärztliche Behandlung noch den individuellen Heilungsverlauf der Antragstellerin. Durch diese pauschale Bewertung sieht das Gericht die fehlende gesundheitliche Eignung nicht ausreichend nachgewiesen. Das Gericht sieht gerade nicht, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Frühpensionierung oder erhebliche Ausfallzeiten der Bewerberin zu befürchten seien.

Abzuwarten bleibt dennoch, ob die Eilentscheidung in dem Hauptsacheverfahren (Az.: M 5 K 16.2730) bestätigt wird.

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