Medienrecht und Urheberrecht
Oftmals werden Medienrecht und Urheberrecht in einem Atemzuge genannt. Dennoch handelt es sich streng genommen um zwei eigenständige Rechtsgebiete, auch wenn sie eng miteinander verzahnt sind. Das Urheberrecht wird oftmals als Untergebiet des Medienrechts verstanden. Weitere Teile des Medienrechts sind z.B. das Telekommunikationsrecht, das Rundfunkrecht, das Multimediarecht und das Internetrecht. Es handelt sich dabei um klassische Querschnittsrechtsgebiete, die weit in die Bereiche des Öffentlichen Rechts, des Zivilrechts sowie des Strafrechts hineinreichen.
Klassische Regelungsmaterien des Medienrechts und des Urheberrechts sind Fragen zum Leistungsschutzrecht, Urhebervertragsrecht, Vertragsgestaltungen, internationale Urheberrechtsabkommen, Verlagsrecht, Musikverlagsrecht, öffentliche Wortberichterstattung sowie öffentliche Bildberichterstattung, Rundfunkrecht, wettbewerbsrechtliche Probleme im Hinblick auf werberechtliche Fragen, Titelschutz, Telekommunikationsrecht, Internetrecht, einstweiliger Rechtsschutz, Verfahrensrecht oder das Recht hinsichtlich Unterhaltungsveranstaltungen und Kulturveranstaltungen. Seit einigen Jahren haben zudem Abmahnungen wegen Filesharing rasant zugenommen. Hierzu finden Sie unter dem Stichwort „Filesharing“ gesondert weitere Informationen.
Auf Grund der oftmals rasanten technischen Entwicklungen existieren dauerhaft eine Vielzahl an Regelungslücken. Der Gesetzgeber kann oftmals nur verzögert auf diese Veränderungen der Realität reagieren. Aus diesem Grund ist es ratsam einen auf Medienrecht und Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.
Künftig werden neben den Informationen auf unserer Website und unserem Blog auch weitere Infos über unseren YouTube-Kanal zu finden sein:
Bei Fragen und Problemen zum Thema Medienrecht und Urheberrecht können Sie schnell und unverbindlich einen ersten telefonischen Beratungstermin unter +49 89 26 01 02 30 vereinbaren oder eine E-Mail an info@kanzlei-glockenbachviertel.de senden. In diesem Erstkontakt werden Sie auch über etwaige Kosten umfassend aufgeklärt.
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