Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – Was tun bei Kündigung?

Das Arbeitsrecht unterteilt sich in das sogenannte Individualarbeitsrecht einerseits und das Kollektivarbeitsrecht andererseits. Während das Individualarbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem jeweiligen Arbeitgeber regelt, betreffen die Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts die Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen sowie den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer (z.B. Betriebsrat) und dem Arbeitgeber.

Das Arbeitsrecht ist im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsgebieten nicht in einem einzigen Gesetzbuch geregelt. Mangels derartiger Kodifizierung des Arbeitsrechts, finden sich die betreffenden Regelungen völlig zersplittert in verschiedenen Rechtsquellen. Einzelne Regelungen finden sich z.B. in europarechtlichen Richtlinien, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie den Personalvertretungsgesetzen (z.B. PersVG – öffentlicher Dienst), dem Tarifvertragsgesetz (TVG), der Gewerbeordnung (GewO), dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), den Sozialgesetzbüchern (SBG), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, den Dienstvereinbarungen sowie natürlich dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Diese Zersplitterung des Arbeitsrechts und besondere Fristenregelungen im Arbeitsrecht lassen es für den juristischen Laien regelmäßig schwierig werden, die eigenen Interessen effektiv durchzusetzen. Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist es dringend zu empfehlen, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit der Durchsetzung seiner Interessen zu beauftragen. Soweit Sie Rechtsschutzversichert sind übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Aber auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben lohnt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht regelmäßig dennoch. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Ansprüche wahren. Dies ist gerade mit Blick auf zukünftige Bewerbungen nicht außer acht zu lassen. Insbesondere dann nicht, wenn es keine Anschlussbeschäftigung gibt oder Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten haben.

Auch wenn das sogenannte Richterrecht aus rechtlicher Sicht regelmäßig nicht bindend ist, kommt diesem im Arbeitsrecht praktisch eine erhebliche Bedeutung zu. Daher ist es besonders wichtig, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei Problemen zu konsultieren. Unter unserer Seite „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – Was tun bei Kündigung?“ können Sie sich in unserem Handbuch eine Überblick verschaffen.

Bei Fragen und Problemen zum Thema Arbeitsrecht können Sie schnell und unverbindlich einen ersten telefonischen Beratungstermin unter +49 89 26 01 02 30 vereinbaren oder eine E-Mail an info@kanzlei-glockenbachviertel.de senden.