Anwalt für Geschäftsführer im Arbeitsrecht

Für den Geschäftsführer gelten im Arbeitsrecht eine Vielzahl von Besonderheiten. Daher ist es ratsam sich von der Vertragsverhandlung und dem Vertragsschluss bis hin zur Kündigung anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Es wird empfohlen einen spezialisierten Anwalt für Geschäftsführer im Arbeitsrecht einzubeziehen.

Konsultieren Sie einen Anwalt für Geschäftsführer im Arbeitsrecht

Um die Besonderheiten Ihrer Stellung als Geschäftsführer zu Berücksichtigen, empfehlen wir die Einbeziehung eines spezialisierten Anwalts.

Auf Seiten des Arbeitgebers bzw. Dienstherren sollte daher frühzeitig, noch vor der Beschäftigung eines Geschäftsführers ein gezielt, auf die vertraglichen Bedürfnisse erstellter individueller Vertrag erstellt werden und als Grundlage künftiger Rechtsfragen dienen. So lassen sich kostspielige und unabwägbare Streitigkeit frühzeitig vermeiden und Ausgaben in erheblichem Maße einsparen.

Doppelfunktion des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer hat in dem Unternehmen regelmäßig eine Doppelfunktion. So ist er nicht nur Organ der Gesellschaft (Organstellung) sondern in der Regel auch über einen speziellen Dienstvertrag (Geschäftsführerdienstvertrag) in ein Dienstverhältnis Eingebunden. Er ist damit aber gerade kein Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts.

Hohes Haftungsrisiko bei Geschäftsführerverträgen

Auch aus Sicht des Geschäftsführers, der einem besonders hohen Haftungsrisiko, z.T. auch mit seinem Privatvermögen, unterliegt ist eine umfassende Prüfung und ggfs. Änderung vertraglicher Vereinbarungen unbedingt zu empfehlen.

Arbeitsrecht auf Geschäftsführer nur bedingt anwendbar

Das klassische Arbeitsrecht ist auf einen Geschäftsführer in weiten Teilen nicht anwendbar. Daher sind besondere Vertragliche Regelungen im Rahmen der sogenannten Vertragsfreiheit bzw. Vertragsautonomie zwischen den Parteien zu schaffen. Gesetzliche Grundlagen, die für die meisten klassischen Arbeitnehmer gelten, gelten im Verhältnis zum Geschäftsführer oftmals gerade nicht. Dies betrifft beispielsweise den Kündigungsschutz, die Kündigungsfristen, den Urlaub, das Arbeitszeitrecht, die Entgeltfortzahlung, sozialversicherungsrechtliche Fragen und Regelungen bezüglich der Rente. Die Altersvorsorge ist regelmäßig besonders zu vereinbaren.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Haftung des Geschäftsführers zu richten. Der Geschäftsführer haftet in unterschiedlichem Maße gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und gegenüber Dritten.

Vergütung des Geschäftsführers

Weiter ist auch die Vergütung des Geschäftsführers hinreichend vertraglich auszugestalten. Neben etwaigen Tantiemenvereinbarungen ist besonders auf das Risiko einer unzulässigen verdeckten Gewinnausschüttung zu achten. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann schnell auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Besonderheiten bei der Kündigung der Geschäftsführertätigkeit

Auch bei der Beendigung (z.B. durch Kündigung) sind weitere Besonderheiten zu berücksichtigen. Auch die Folgen der Beendigung sind, nicht zuletzt auf Grund der Doppelstellung des Geschäftsführers, gesondert zu beachten und entsprechende Schritte aus juristischer Sicht zu beachten.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot?

Weiter ist zu klären und ggfs. zu regeln, ob ein Geschäftsführer einem (nachvertraglichen) Wettbewerbsverbot unterliegen soll und wie weit dieses ggfs. reichen soll.

Bei Fragen rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Geschäftsführer ist dringend zu raten, rechtliche Unterstützung bereits vor Abschluss des Vertrages mit dem Geschäftsführer entsprechenden rechtlichen Rat einzuholen. Bereits in dieser Phase werden die entscheidenden Weichen für künftige Streitpunkte gestellt. Sowohl der Arbeitgeber, als auch der Geschäftsführer können hierdurch später hohe Kosten und rechtliche Unsicherheiten vermeiden.

Bei Fragen und Problemen zum Thema Arbeitsrecht können Sie schnell und unverbindlich einen ersten telefonischen Beratungstermin unter +49 89 26 01 02 30 (München) oder +49 541 99 98 01 12 (Osnabrück) oder +49 6221 65 74 71 (Heidelberg) vereinbaren oder eine E-Mail an eller@kanzlei-glockenbachviertel.de senden.

Wir beraten Sie gezielt als Anwalt für Geschäftsführer im Arbeitsrecht.