Arbeitsrecht in Medienberufen

Das Arbeitsrecht gilt uneingeschränkt auch in weiten Teilen der Medienbranche. Dennoch sind hier auch spezifische Besonderheiten zu beachten um die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entsprechend wahren zu können.

Das Arbeitsrecht unterteilt sich grundsätzlich in zwei große Bereiche. Auf der einen Seite existiert das sogenannte Individualarbeitsrecht. Auf der anderen Seite sind besondere Aspekte des sogenannten Kollektivarbeitsrechts zu beachten. Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem jeweiligen Arbeitgeber. Die Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts befassen sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen sowie den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer (z.B. Betriebsrat) und dem Arbeitgeber.

Von der Begründung des Arbeitsverhältnisses (Abschluss des Arbeitsvertrages bzw. Dienstvertrages, z.B. befristetes Arbeitsverhältnis oder unbefristetes Arbeitsverhältnis) bis zur Beendigung (z.B. durch Kündigung des Arbeitsvertrages, Ende des zweckbefristeten Arbeitsvertrages, Nichtverlängerungsmitteilung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Freistellung, besonderer Kündigungsschutz etc.) sind eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen. Bereits bei der Vertragsgestaltung, d.h. vor Vertragsunterzeichnung, sollte ein Arbeitsvertrag auf „Herz und Nieren“ geprüft und ggfs. auf die individuellen Bedürfnisse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugeschnitten werden. Nur so lassen sich ungewisse Rechtsstreitigkeiten und hohe Kosten von Beginn an vermeiden. Von der Verwendung schlichter Vertragsmuster muss aus beratender Sicht regelmäßig ausdrücklich abgeraten werden, da diese die individuellen Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsverhältnisses bzw. Dienstverhältnisses nicht hinreichend berücksichtigen.

Besonders zu beachtende Punkte sind vor allem Fragen des gesetzlichen Mindestlohns, Befristungen und Entfristungen, Fragen im Verhältnis von Arbeitsrecht und Urheberrecht, AGB-Kontrolle, Verweisung auf Tarifverträge, Allgemeins Gleichbehandlungsgesetz, Handlungspflichten des Arbeitgebers, Statusfragen, d.h. Fragen zur freien Mitarbeiterschaft und Festanstellung, Arbeitnehmerüberlassung, Tendenzschutz, Arbeitszeitrecht, Urlaub etc.

Mangels Kodifizierung des Arbeitsrechts, finden sich die betreffenden Regelungen völlig zersplittert in verschiedenen Rechtsquellen. Einzelne Regelungen finden sich in europarechtlichen Richtlinien, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie den Personalvertretungsgesetzen (z.B. PersVG – öffentlicher Dienst), dem Tarifvertragsgesetz (TVG), der Gewerbeordnung (GewO), dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), den Sozialgesetzbüchern (SBG), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, den Dienstvereinbarungen sowie natürlich dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Diese Zersplitterung des Arbeitsrechts und besondere Fristenregelungen im Arbeitsrecht lassen es für den juristischen Laien regelmäßig schwierig werden, die eigenen Interessen effektiv durchzusetzen. Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist es dringend zu empfehlen, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit der Durchsetzung seiner Interessen zu beauftragen. Soweit Sie Rechtsschutzversichert sind übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Aber auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben lohnt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht regelmäßig dennoch. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Ansprüche wahren. Dies ist gerade mit Blick auf zukünftige Bewerbungen nicht außer acht zu lassen. Insbesondere dann nicht, wenn es keine Anschlussbeschäftigung gibt oder Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten haben.

Auch wenn das sogenannte Richterrecht aus rechtlicher Sicht regelmäßig nicht bindend ist, kommt diesem im Arbeitsrecht praktisch eine erhebliche Bedeutung zu. Daher ist es besonders wichtig, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei Problemen zu konsultieren.

Der Vorteil unserer Kanzlei liegt darin, dass wir gezielt im Arbeitsrecht und im Urheberrecht und Medienrecht beraten und die Branche sowie ihre Besonderheiten daher sehr gut kennen. So ist ein stets optimales Beratungsergebnis gewärhleistet.

Bei Fragen und Problemen zum Thema Arbeitsrecht können Sie schnell und unverbindlich einen ersten telefonischen Beratungstermin unter +49 89 26 01 02 30 (Hauptbüro München) oder +49 05 41 99 98 01 12 (Zweigstelle Osnabrück) vereinbaren oder eine E-Mail an info@kanzlei-glockenbachviertel.de senden.