Das Landgericht München I (Az.: 4 HK O 14312/18) hat ein wegweisendes Urteil zu Fragen der Werbekennzeichnung für Influencer auf Instagram getroffen Die 4. Handelskammer des Landgerichts München I hat am 29.04.2019 ein wegweisendes Urteil zu der Frage der Werbekennzeichnungspflicht von Influencern auf Instagram getroffen (Az.: 4 HK O 14312/18). Hier geht es zur Pressemitteilung…
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