Prozessverschleppung nach Kündigungsschutzklage Antrag auf Entscheidung nach Lage der Akten Ist es zu einer Kündigung und in der Folge zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht gekommen, so hat das Arbeitsgericht nach § 61a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) kurzfristig Termin für die Güteverhandlung (Gütetermin) anzuberaumen. Nach § 61a ArbGG sind Bestandsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen…

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