Arbeitgeber und Gewerkschaften sind uneinig über neue Homeoffice Regelungen ab März 2022

Arbeitgeber und Gewerkschaften sind uneinig über neue Homeoffice Regelungen ab März 2022

Arbeitgeber und Gewerkschaften ringen um neue Homeoffice Regelungen ab März 2022. Klar ist, dass die im Rahmen von Corona getroffenen Homeoffice Regelungen nur vorübergehender Natur sein sollen. Hier finden Sie auch weitere Ausführungen aus einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung.

Häufig keine rechtliche Grundlage für Homeoffice

Die Pandemie hat gezeigt, dass es oftmals keine rechtliche Grundlage für das Homeoffice gab. Damit haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf rechtlich nicht geregeltes Terrain begeben. Es war Fingerspitzengefühl und Abstimmung sowie beiderseitiges Verständnis gefragt. Aber dort wo es keine klare Regelung gibt, kann auch keine sachliche und einheitliche rechtliche Würdigung erfolgen. Damit sind Rechtsstreitigkeiten vorgezeichnet. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können sich daher klar sein, ob sie im Recht sind oder nicht. Dies gilt umso mehr, wenn die Sonderregelungen entfallen.

Rahmenvorgaben wünschenswert – Individualvertragliche Regelungen zu empfehlen

Deshalb ist es zu begrüßen, dass ein juristischer Rahmen vorgaben macht. Aber Arbeitgeber sind gut beraten, wenn Sie nicht passiv auf den Gesetzgeber warten sondern ihrerseits individualvertragliche Vereinbarungen schließen.

Politische Diskussion

Die Diskussion wird politisch. Der DGB fordert ein flexibles Arbeiten in einem „gesunden Mix aus mobiler Arbeit und Präsenz im Büro“. Einige Arbeitgeber wollen hingegen nach der Pandemie vermehrt wieder Präsenz im Betrieb. So positionierte sich auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Pro und Contra gesetzliche Regelungen

Gegen eine Homeoffice Pflicht spricht, dass sowohl Arbeitnehmern, als auch Arbeitgebern vollständig flexible Absprachen unmöglich gemacht würden. Die Pandemie hat aber deutlich gezeigt, dass eine einvernehmliche Abstimmung wichtiger denn je ist. Eine unflexibele Vorgabe durch den Gesetzgeber ist für beide Parteien hinderlich. Damit verbleib im Kern nur wenig Raum für starre Vorgaben sondern bestenfalls für einen Rahmen. Diesen Rahmen sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im wechselseitigen Einvernehmen auch flexibel füllen können. Der Gesetzgeber sollte daher nur den erforderlichen Rahmen vorgeben.

In diesem Zusammenhang darf auch nicht unbeachtet bleiben, dass arbeitsschutzrechtliche Belange auch künftig im Homeoffice nicht durchgängig realistisch gewahrt werden können. Weiter darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass nicht jeder Arbeitnehmer aus dem Homeoffice arbeiten möchte und hat die Pandemie auch gezeigt, dass Soziale Kontakte unter Kollegen und Vorgesetzten wichtiger denn je sind.

Haben Sie als Unternehmern oder als Arbeitnehmer Fragen zum Umgang mit Homeoffice, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne für eine Beratung oder Vertragsgestaltung.

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