Aufhebung der Homeoffice-Pflicht
Aufhebung der Homeoffice-Pflicht – Stufenplan: Öffnen in drei Schritten bis zum 20.03.2022
Mit dem neuen Stufenplan kommt es bis zum 20.03.2022 zur Aufhebung der Homeoffice-Pflicht.
Im Rahmen der Coronapandemie sind Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzgesetzes erforderlich gewesen und auch weiterhin erforderlich. D.h. Arbeitnehmer waren und sind weiter vor arbeitsbedingten Infektionsrisiken zu schützen. Hierher gehört auch die Homeoffice-Pflicht. Nach der Homeoffice-Pflicht hat der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Homeoffice anzubieten, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Arbeitnehmer sind ihrerseits verpflichtet ein Angebot auf Homeoffice anzunehmen, wenn keine besonderen Gründe entgegenstehen.
Aufhebung der Homeoffice-Pflicht – Stufenplan: Öffnen in drei Schritten vorgestellt
Nunmehr soll es aber absehbar wieder zur Aufhebung der Home-Office-Pflicht kommen. Bund und Länder haben heute (16.02.2022) einen Stufenplan (Öffnen in drei Schritten) veröffentlicht. Im Rahmen des Stufenplans sollen die bisher geltenden Infektionsschutzmaßnahmen „verantwortungsvoll und kontrolliert zurückgefahren werden“. Auch wenn die Maskenpflicht beibehalten wird.
Die Drei Stufen im Einzelnen
Im Rahmen der ersten Stufe solle der Zugang zum Einzelhandel ohne Kontrollen bundesweit wieder möglich sein. Ab dem 04.02.2022 soll in der zweiten Stufe der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test (3-G-Regel) möglich sein. Auch für Diskotheken, Clubs und Großveranstaltungen sollen Zuschauer nach der 2-G-Regel) wieder stattfinden. In der dritten Stufe sollen dann ab dem 20.03.2022 alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Damit entfällt ab dem 20.03.2022 auch die bisherige Homeoffice-Regelung.
Was bedeutet der Stufenplan für das Homeoffice?
Auch wenn die Homeoffice-Pflicht in der bisherigen Weise ab dem 20.03.2022 entfallen soll, kann der Arbeitgeber den Beschäftigten Homeoffice anbieten. Es entfällt aber die bisherige Pflicht des Arbeitnehmers, das Homeoffice in der Regel annehmen zu müssen.
Umsetzung des Stufenplans ist Ländersache
Die Umsetzung des Stufenplans ist Sache der Bundesländer. Daher wird es hier zukünftig wohl landesspezifische Abweichungen von der konkreten Umsetzung geben. Es ist zu erwarten, dass auch Änderungen zu erwarten sind, wenn es regional zu unterschiedlichem Infektionsgeschehen kommen sollte.
Einheitliche Regelung zu Homeoffice wünschenswert
Damit ist zu erwarten, dass es künftig keine einheitliche Regelung zu Anspruch und Pflicht in Bezug auf das Homeoffice geben wird. Dies wäre aber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wünschenswert. Zum einem hat die Coronapandemie klar gezeigt, dass Homeoffice ein wesentlicher Bestandteil sein kann, um den Betrieb auch in Sondersituationen aufrechterhalten zu können. Zum anderen zeigen aber auch moderne Entwicklungen, dass der Wunsch nach Homeoffice sowohl auf Seiten von Arbeitgebern als auch auf Seiten von Arbeitnehmern längst Arbeitsrealität geworden sind. Daher ist für rechtliche Unsicherheiten hier kein Platz.
Arbeitgeber sollten handeln – Anpassen von Arbeitsverträgen, Abschluss von Homeoffice-Regelungen
Die derzeitige Situation ist unbefriedigend. Arbeitgebern ist zu raten, dass sie mit ihren Arbeitnehmern verstärkt Homeoffice-Regelungen per Vertrag regeln. Dies sollte im Rahmen von Neueinstellungen von Beginn an geschehen. Denn der Arbeitnehmer wird nicht ohne seine Zustimmung nachträglich verpflichtet werden können, einer gewünschten Vereinbarung zuzustimmen. Dies jedenfalls dann nicht, wenn der Gesetzgeber hierzu keine neuen zwingenden Vorgaben macht. Und dieser Zustand droht spätestens mit der Öffnung im Dritten Schritt, d.h. am 20. März 2022.