Gefälschter Impfpass – Strafbefehl gegen Ex-Werder Bremen Trainer Markus Anfang rechtskräftig
Markus Anfang akzeptiert offenbar Strafbefehl – 90 Tagessätze á 400 Euro
Ex-Werder Bremen Trainer Markus Anfang geriet wegen des Vorwurfs der Nutzung eines gefälschten Impfpasses unter Verdacht und öffentlich unter Druck. Gegen Markus Anfang und den Co-Trainer Florian Junge sind am 20. November 2021 Ermittlungen eingeleitet worden. Seitdem gingen die Fälle durch die Presse. In Folge des Öffentlichen Drucks traten sowohl Trainer Anfang, als auch Co-Trainer Junge von ihren Posten zurück. Das Sportgericht des Deutschen-Fußball-Bundes hatte Anfang später für ein Jahr gesperrt und zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000,00 € verurteilt.
Rechtslage unklar – Handlungen lagen vor Gesetzesänderungen
Ob das Verhalten tatsächlich auch juristisch unter Strafe steht, ist derzeit aber alles andere als klar. Denn auch wenn das Verhalten als unmoralisch verurteilt wird, ist die juristische Betrachtung hiervon zu trennen. Und genau dies hat in jüngerer Vergangenheit Wogen unter Juristen geschlagen. Denn was gesellschaftspolitisch gewünscht war und unter Infektionsschutzaspekten wohl durchaus Sinn gemacht hätte, hatte möglicherweise keine Verankerung im deutschen Strafrecht gefunden (im Einzelnen klicken Sie zu unserem Blog mit weiteren Hintergründen hier).
Im Fall von Markus Anfang wird es wohl keine juristische Entscheidung geben – Anfang hat den Strafbefehl akzeptiert – Es wird zu keinem Verfahren mehr kommen
Offenbar hat Markus Anfang den Strafbefehl akzeptiert. Bisher ist nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft und Presseberichten kein Einspruch gegen den Strafbefehl innerhalb der Frist eingegangen. Damit ist Markus Anfang zu der im Strafbefehl bestimmten Zahlung von 90 Tagessätzen zu 400,00 Euro verpflichtet.
Fehlender Einspruch gegen Strafbefehl steht Verurteilung gleich
Wird gegen einen Strafbefehl kein Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 Strafprozessordnung, StPO). Es kommt also formal juristisch zu einer Verurteilung.
Markus Anfang gilt nicht als vorbestraft
Auch wenn der fehlende Einspruch gegen den Strafbefehl somit einem Urteil gleich steht, gilt Markus Anfang nicht als vorbestraft. Denn als vorbestraft gilt man erst, wenn mehr als 90 Tagessätze verhangen werden. Somit blieb der Strafbefehl dahinter zurück.
Unklare Rechtslage – Warum denn dann kein Vorgehen gegen den Strafbefehl?
Wie dargestellt und auch detaillierter an dieser Stelle in unserem Blog ausgeführt, ist die Rechtslage alles andere als eindeutig. Damit stellt sich die Frage, warum Markus Anfang den Strafbefehl offenbar akzeptiert und sich dagegen entschieden hat, sich von dem unklaren juristischen Vorwurf zu befreien. Über die Gründe kann an dieser Stelle nur spekuliert werden. Auch wenn wir uns von Spekulationen im Allgemeinen und auch im Fall Anfang Fernhalten wollen, ist es an dieser Stelle aus unserer Sicht interessant dennoch den Fokus auf tatsächlich bestehende Zwänge zu richten. Denn ein solcher Blick kann hier zum Verständnis beitragen, warum sich ein Betroffener im Ergebnis dagegen entscheidet, sich gegen erhobene Vorwürfe zu wehren.
Strafrechtliche und gesellschaftliche Zwänge
Zunächst einmal bestehen für den Betroffenen im Ergebnis nicht kalkulierbare strafrechtliche Konsequenzen. Denn es droht eine Verschlechterung des Ergebnisses. Der Jurist nennt dies „Verböserung“. Das Gericht ist nicht mehr an den Ausspruch der Strafe des Strafbefehls gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO). Es droht also eine noch härtere Sanktion.
Dies ist insbesondere dann relevant und auch brisant, wenn der Strafbefehl schon an der Grenze zur Vorstrafe lieft. So liegt auch der Fall von Markus Anfang. Denn sollte die Anzahl der Tagessätze sich erhöhen, würde er als vorbestraft gelten.
Daneben hätte der Einspruch gegen den Strafbefehl auch zu einer Hauptverhandlung geführt. Der Fall hätte damit auch weiter die Öffentlichkeit auf sich gezogen.
In der Summe sind solche Umstände damit wohl für die persönliche Entscheidung maßgeblich. Ob Markus Anfang sich auch von derartigen Überlegungen leiten lassen musste, wird sich vielleicht seinen Aussagen im heutigen ZDF-Sportstudio entnehmen lassen.