DFB Unterliegt in erster Instanz

Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main (ArbG Frankfurt) musste über die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Deutschen Fußball Bund (DFB) gegen den Vize-Generalsekretär Stefan Hans entschieden werden. Das ArbG Frankfurt entschied, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam gewesen sei und erlitt damit erstinstanzlich eine Niederlage. Das Gericht erließ ein Teilurteil. In einem weiteren Termin, der nach unserer Information für den 08. November 2016 angesetzt worden ist, wird weiter über die ordentliche Kündigung entschieden. Während der DFB die Berufungsmöglichkeiten prüfen und ggfs. in Berufung gehen kann, wäre für die Parteien auch weiter Luft für eine gütliche Streitbeilegung.

Im Rahmen der Affäre um die WM-Vergabe wirft der DFB dem langjährigen Vize-Generalsekretär schwere Verletzungen seiner Informationspflichten im Rahmen der Aufklärung vor. Daher erhielt dieser im November 2015 die fristlose Kündigung. Ein Abfindungsangebot in Höhe von 1,1 Millionen im Rahmen eines Vergleichsschlusses soll von Stefan Hans abgelehnt worden sein.

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