Abmahnung Zierhut IP München wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Abmahnung Zierhut IP Intellectual Property München wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Die Kanzlei Zierhut IP München (Ihr Anwalt 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft) versendet Abmahnungen wegen Verstoß gegen die Vorgaben der §§ 312d I BGB i.V.m. Art. 246a II Nr. 1 EGBGB.

Im Rahmen von Onlineshops ist es erforderlich auch ein korrekte Widerrufsbelehrung zu verwenden. Denn bei im Internet geschlossenen Kaufverträgen handelt es sich in der Regel um Fernabsatzverträge nach § 312 c BGB. Ein über das Internet geschlossener Kaufvertrag unterliegt den Regeln der §§ 312 c ff. BGB. Dem Verbraucher steht damit ein Widerrufsrecht nach §§ 312 g I, 355 BGB zu.

Es kommt immer wieder zu Abmahnungen im Rahmen von Widerrufsbelehrungen im Onlinehandel. Uns bekannt ist die Abmahnung durch die Kanzlei Zierhut IP z.B. in der Form, dass die Nichtangabe einer Telefonnummer in der Widerrufserklärung beanstandet wird. Denn grundsätzlich ist in der Widerrufsbelehrung auch die geschäftliche Telefonnummer anzugeben, soweit eine solche existiert. Denn das Widerrufsrecht soll nach einer juristischen Meinung (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2015, Az.: 4 U 30/15) auch mündlich ausgeübt werden können.

Nach Auffassung der Kanzlei Zierhut IP soll ein solcher Verstoß zu lasten des Verbrauchers gehen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.02.2016, Az.: 6 W 10/16).

Die Handlung soll eine unzulässige geschäftliche Handlung nach §§ 3. 3a UWG darstellen.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (§ 8 UWG) gefordert. Weiter werden auch Zahlungsforderung in Form von Schadensersatz und Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten) gefordert.

Achtung: Gerichtsstand ist nicht zwingend der Sitz Ihres Unternehmens

Aufgrund des Umstandes, dass bei Onlineshops, d.h. bei Internetangeboten, der Inhalt der Website auch Bundesweit abgerufen werden kann, kommt es in der Regel zu der gerichtlichen Durchsetzung an einem für den Anspruchssteller günstigen Gerichtsstand. Da der Kanzleisitz von Zierhut IP in München ist, kommt es dabei regelmäßig auch zur Klageerhebung in München.

Mit Blick auf mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt in München mandatiert werden

Um hier unnötige Reisekosten oder eine Unterbevollmächtigung zu vermeiden, ist es daher ratsam einen spezialisierten Rechtsanwalt in München zu konsultieren. Auch wenn Ihr Betriebssitz weit entfernt sein sollte.

Streitwert von mind. 15.000,00 €

Die Streitwerte bei Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind naturgemäß hoch. Es ist mit einem Streitwert von mind. 15.000,00 € zu rechnen. Hierdurch drohen neben hohen Rechtsanwaltskosten (z.B. 1.029,35 €) und Gerichtskosten auch hohe Schadensersatzforderungen.

Achtung: Ignorieren Sie die Abmahnung nicht! Es drohen kostenintensive Verfügungsverfahren und Klageverfahren

Sie sollten die Abmahnung in keinem Fall ignorieren und auch nicht zögern einen spezialisierten Anwalt zu suchen. Denn es drohen nach Ablauf der kurzen Fristen der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und ein weiteres Hauptsacheverfahren (Klage). Die hierdurch entstehenden Kosten summieren sich schnell auf.

Keine Fehler zu Beginn machen. Diese können ggfs. nicht mehr korrigiert werden oder führen zu unnötigen Kosten

Gerade zu Beginn sollten keine Fehler begangen werden. Frühe Fehler sind häufig später nicht mehr zu korrigieren. Es drohen unnötig hohe Kosten. Insbesondere dann, wenn ein strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde und später ein Verstoß gegen diese erfolgt. Aber auch ein unnötiges Abdriften des Streits in ein Verfügungsverfahren oder ein Klageverfahren sind dann ärgerlich, wenn es tatsächlich wenig Zweifel an einem echten Rechtsverstoß gibt.

Prüfung durch spezialisierten Rechtsanwalt – Hieran weitere Strategie ausrichten

Wie bei allen Abmahnungen gilt auch hier: Unbedingt eine Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt beauftragen. Gemeinsam mit dem Anwalt die weitere Strategie besprechen und am Prüfungsergebnis ausrichten. Vermeiden Sie unnötige Kosten. Nutzen Sie die Zeit innerhalb der gesetzten Fristen.

Abmahnungen sind in der Regel echt – Nehmen Sie die Abmahnung ernst

Teilweise werden Abmahnungen per E-Mail oder auch per Fax versendet. Häufig wird den Abmahnung daher zunächst keine Aufmerksam geschenkt. Es wird teilweise davon ausgegangen, dass es sich um eine Fake-Abmahnung handelt. Diese Annahme ist häufig ebenso gefährlich wie falsch. Nehmen Sie die Abmahnung daher von Beginn an ernst und konsultieren Sie auch dann einen spezialisierten Rechtsanwalt, wenn Sie sich unsicher sind ob die Abmahnung echt ist.

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns gerne an: +49 89 26 01 02 30 (München) oder +49 6221 65 74 71 (Heidelberg) oder +49 541 99 98 01 12 (Osnabrück)

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