Neuerlich konnten wir die Forderungen der Lugano Finanz GmbH aus Ahlen (jetztz Lyon Finanz GmbH) für eine Mandantin erfolgreich abwehren.

Die Lugano Finanz GmbH aus Ahlen stellt regelmäßig Forderungen aus der vermeintlichen Vermittlung eines Finanzierungsvertrages zur sukzessiven Schuldenregulierung. Dieser vermeintliche Vertrag wird in der Regel mit Verbrauchern geschlossen. Hierbei ist bereits das Widerrufsrecht, welches vom Recht zur Kündigung und dem Recht zur Anfechtung zu trennen ist, innerhalb der sehr knappen Widerrufsfrist in richtiger Weise auszuüben und entsprechend zu dokumentieren. Die Lugano Finanz GmbH zieht sich regelmäßig auf den Standpunkt zurück, dass ein Widerruf per E-Mail unwirksam sei und hält auch in diesen Fällen unbeirrt an ihren Forderungen fest.

Das Vorgehen lässt sich verkürzt wie folgt umschreiben:

Nach einer vermeintlichen Beauftragung versendet die Lugano Finanz GmbH eine Postsendung per Nachnahme. Die Nachnahmegebühr beträgt dabei regelmäßig mehrere hundert Euro. Erfahrungsgemäß fordert die Lugano Finanz GmbH einen Betrag in Höhe von € 287,50. Nimmt der Empfänger die Sendung nicht an, fordert die Lugano Finanz GmbH i.d.R. weiter die Zahlung. Hat der Empfänger die Zahlung bereits geleistet, so weigert sich die Lugano Finanz GmbH erfahrungsgemäß eine Rückerstattung vorzunehmen.

Tipp:

Soweit die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist, sollten Sie unbedingt in wirksamer Weise von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Sorgen Sie in jedem Falle dafür, dass Sie die fristgemäße Zustellung beweissicher dokumentieren. Stellen Sie im Zweifel den Widerruf per E-Mail, Fax und Post zeitgleich zu, damit an dem Zugang entsprechend nicht zu zweifeln ist. Sollte die Lugano Finanz GmbH Ihre Forderungen weiter aufrecht erhalten, sollten sie spätestens jetzt einen Rechtsanwalt beauftragen Ihre Interessen zu wahren. Erfahrungsgemäß lenkt die Lugano Finanz GmbH in diesen Fällen schneller ein.

Androhung von negativen SCHUFA-Einträgen / KSV-Auskunft

Auch trotz fristgemäßem Widerrufs hält die Lugano Finanz GmbH teilweise an den Forderungen fest. In der Folge ist bekannt, dass die Lugano Finanz GmbH teilweise auch den Eindruck erweckt, der „Schuldner“ habe sämtliche Inkassokosten, Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie eventuelle Kosten eines Gerichtsvollziehers zu tragen. Zudem sei „zu bedenken“, dass die Forderungsbeitreibung zu einem „Negativ-Eintrag in der Schufa-Auskunft / KSV-Auskunft“ führen könne.

Ein solches Schreiben sollte zwar nicht auf die leichte Schulter genommen und grundsätzlich ernst genommen werden, dennoch sollte weder eine vorschnelle Zahlung noch eine vollständige Missachtung der Forderungen erfolgen. Es wird geraten in jedem Fall einen Anwalt zu konsultieren.

Oftmals ist es möglich, durch einfache Mittel und mit Hilfe anwaltlicher Unterstützung die eigenen Rechte zu wahren und die Forderungen der Lugano Finanz GmbH, soweit diese zu unrecht erfolgen, abzuwehren. Wir übernehmen Ihren Fall bei Interesse gegen eine günstige Pauschale. Kontaktieren Sie uns einfach und übersenden Ihre Unterlagen per E-Mail an:

info@kanzlei-glockenbachviertel.de

Hinweis: wir helfen Ihnen, wenn Sie sich aus dem Vertrag lösen und den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen wollen. Wir helfen und beraten auch, wenn Sie bereits geleistete Zahlungen zurückfordern wollen. Eine Beratung ob die Lugano bzw. Lyon Finanz seriös arbeitet entspricht weder unserem Auftrag, noch können und werden wir Auskunft darüber geben, ob Sie mit besagtem Unternehmen oder einem anderen Unternehmen einen Vertrag schließen sollen. Wir sind ausschließlich behilflich, sich auf Ihren Wunsch, aus den Verträgen zu lösen. Von entsprechenden anderen Anfragen bitten wir höflich abzusehen.

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