Frau sticht auf Oktoberfest zu, nachdem Patrick Owomoyela rassistisch beleidigt worden sei

Vor dem Landgericht München I ist heute eine Frau wegen versuchten Totschlags zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Fall hat es in jeder Hinsicht in sich und möglicherweise noch kein Ende gefunden.

Was war passiert?

Die Angeklagte ist die Verlobte eines Millionärs. Ihr wurde vorgeworfen auf dem Oktoberfest einen Mann mit einem Messer attackiert und dabei schwer verletzt zu haben, nachdem dieser die Begleitung der Frau, den ehemaligen Fußballnationalspieler Patrick Owomoyela, massiv rassistisch beleidigt haben soll. Im Anschluss an die Tat sei die Angeklagte noch in die Münchener Disco P1 gegangen und habe dort unbeirrt weitergefeiert. Der Geschädigte verlor unterdessen nach der Tat viel Blut und kam zur operativen Entfernung der Milz in ein Krankenhaus.

Der Prozess hatte bereits vor einigen Wochen für Aufsehen gesorgt. Medienberichten zufolge trat an einem Verhandlungstag ein Zeuge auf, der erstaunlich detaillierte Zeugenaussagen machte. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft zweifelten an der Echtheit der Aussagen und ließen den Zeugen offenbar noch im Gerichtssaal abführen und in Untersuchungshaft verbringen. Was zuerst von außen als unverständlich harsches Vorgehen gegen einen Zeugen aussah schien sich bald als konsequent zu entpuppen. Der Zeuge gab zu, dass von dem Verlobten der Angeklagten gekauft worden sei. Er soll für seine Aussage € 200.000,00 angeboten bekommen haben und war tatsächlich gar nicht auf der Wiesn. Die Angeklagte, die von diesem Vorgehen offenbar nichts gewusst hat brach daraufhin offenbar in Tränen aus. Der Prozess hatte seinen Skandal und die Verteidigung offenbar ihren Schaden. Gegen den Verlobten der Angeklagten läuft unterdessen offenbar ein eigenes Ermittlungsverfahren.

Der Vorsitzende Richter der Strafkammer kritisierte unterdessen offenbar nicht nur das Vorgehen des „Zeugen“ bzw. des Lebensgefährten sondern rügte auch die Verteidigung heftig. Nach Auffassung des Vorsitzenden müsse geprüft werden, ob die Verteidiger in die gekauften Aussagen involviert wären.

Viereinhalb Jahre Haft nach Wiesn Besuch – Das bittere Ende nach dem Oktoberfest

Der Versuch der Angeklagten sich bei Ihrer Messerattacke unterdessen auf Notwehr zu berufen schlug fehl. Sie wurde letztlich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt weil die Kammer Tötungsvorsatz annahm.

Derweil entbrannte Streit zwischen der Kammer und den Verteidigern. Während die Kammer den Anwälten offenbar selbst ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorwirft sprach ein Verteidiger von „Verteidiger-Bashing“

Es ist möglich, dass die Angeklagte den Fall letztlich vor den Bundesgerichtshof (BGH) bringen wird und die Entscheidung nicht akzeptieren wird.

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