Hilfen für Künstler und Kreative

Bundesregierung beschließt Hilfen für Künstler und Kreative

Corona: Hilfen für Künstler und Kreative

Wir haben mit gesondertem Blog-Beitrag bereits über die wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen von Bund und den Bundesländern berichtet und hierzu auch ein kurzes YouTube-Video online gestellt. Nunmehr soll auch Hilfen für Künstler und Kreative in den Fokus rücken.

Kunst- und Kreativszene existentiell gefährdet

Nunmehr wächst glücklicherweise auch die Aufmerksamkeit für die Kunst- und Kreativbranche. Die Bundesregierung sieht die Zukunft von Kultureinrichtungen und die gesamt Kunst- und Kreativbranche vor existentiellen Herausforderungen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung angekündigt auch hier Hilfsgelder in Milliardenhöhe bereit zu stellen.

Es sollen diejenigen unterstützt werden, denen auf Grund der Corona-Epidemie die Einnahmen weggebrochen sind. Hiermit soll der Erhalt der kulturellen Infrastruktur als fester Bestandteil unserer Gesellschaft gesichert werden.

Überblick der geplanten Maßnahmen

Neben den allgemeinen Maßnahmen, soll ein erweiterter einfacher und schneller Zugang zur sozialen und betrieblichen Sicherung erfolgen. Hierzu gehöhren:

Geplante Sondermaßnahmen sind auch:

  • weitgehender Verzicht auf Rückforderungen verausgabter Fördermittel
  • Umwidmung von Mitteln und Flexibilisierung von Programmen
  • Anerkennung von Medienunternehmen als kritische Infrastrukturen
  • Erweiterung des Haushalts für Nothilfe

Halten Sie sich über die steten Entwicklungen bei Bund und Ländern vor allem über die öffentlichen Seiten und Informationen stets aktuell.

Was können wir für Sie tun?

Haben Sie Fragen oder Probleme aus dem Bereich des Arbeitsrechts? Wir beraten Sie nicht nur bei akuten Problemen sondern vertreten die Philosophie der Konfliktvermeidung. Daher beraten wir unsere Mandanten gezielt bereits im Vorfeld, weil sich besonders auf diese Art und Weise mögliche Konflikte von Beginn an vermeiden oder einer schnellen und kostengünstigen Lösung zuzuführen sind.

UNVERBINDLICHE ANFRAGE

© 2015 RECHTSANWALT TIM ELLER | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ

logo-footer

FOLGEN SIE UNS AUF: