Kündigungen bei der Lufthansa abgewendet?

Mit Spannung wird die für den 25.06.2020 anberaumte Aktionärsversammlung erwartet

Mit Spannung wird die für den 25.06.2020 anberaumte Aktionärsversammlung erwartet. Drohen jetzt Kündigungen bei der Lufthansa? Um Unsicherheiten in der Belegschaftt zu beseitigen hat die Gewerkschaft des Kabinenpersonals Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) e.V. heute (23.06.2020) auf YouTube ihre Pressekonferenz im Livestream übertragen.

Zentrale Nachricht war der wiederholte Appell zur Zustimmung zum Rettungspaket. Die Zustimmung steht derzeit auf der Kippe.

Der Livestream war auf Grund der großen Nachfrage von Verzögerungen und Abbrüchen geprägt. Auch wenn sich die Pressekonferenz in erster Linie an ihre Gewerkschaftsmitglieder richtete, war sie für alle Mitarbeiter der Lufthansa von besonderer Bedeutung. Erwartet waren neben Finanzierungen der Gesellschaft auch Einsparungsthemen bis hin zu beabsichtigten Kündigungen von Mitarbeitern der Fluggesellschaft.

Erwartete Änderungen weiterhin unklar

In den vergangenen Tagen wurde mit Spannung erwartet, welche Veränderungen zu erwarten waren. Die UFO verkündete, dass Änderungen an kollektivrechtlichen Vereinbarungen nur teilweise erfolgen würden. Zudem solle es einen vierjährigen Kündigungsschutz geben, der nicht näher konkretisiert wurde. Weitere Einzelheiten werden nach der anstehenden Hauptversammlung der Lufthansa AG erwartet. Die UFO sprach von einem Zeichen der Lufthanseaten an die Anleger. Die UFO teilte deutlich mit, dass es noch keine konkrete Vereinbarung gäbe. Die Gewerkschaft signalisierte zugleich deutlich ihre Zuversicht eine solche im Interesse der Belegschaft zu finden.

Besonderes Augenmerk liegt auf Kündigungsschutz

Kündigungsschutz gelte nach einer bestehenden Betriebsvereinbarung während der Kurzarbeit derzeit zumindest bis September 2020. Eine weitergehende Vereinbarung könne nicht ausgeschlossen werden, liege aber derzeit nicht vor. Zugleich muss aber auch mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass die weiteren Bestimmungen zum Thema Kurzarbeit ebenfalls Gegenstand der weiteren Verhandlungen sein dürften. Daniel Flohr von der UFO betonte abermals, dass dem Kündigungsschutz eine zentrale Bedeutung im Rahmen der Verhandlungen zukommen solle.

Die gesuchten Vereinbarungen sollen zur Vermeidung einer weiter im Raum stehenden Möglichkeit einer Insolvenz dienen. Offenbar wird die Belegschaft hier auf entsprechend empfindliche Einschnitte vorbereitet.

Sollte es in der Aktionärsversammlung zu einer Ablehnung kommen, könnte eine Insolvenz der Fluggesellschaft drohen. Andererseits dürfte die Lufthansa auch weiter in der Lage sein, nach alternativen Lösungen zu suchen. Solche müssten allerdings zeitnah erfolgen. Die Fluggesellschaft hat für diesen Fall signalisiert, dass sie zuversichtlich sei alternative Lösungsmöglichkeiten bei Aufrechterhaltung des Flugbetriebs zu finden. Mit entsprechender Spannung wird die Aktionärsversammlung am 25.06.2020 erwartet.

Um das in den vergangenen Monaten zu viel an Arbeitskraft abzufedern wurde auch unbezahlter Urlaub von einem Teil der Belegschaft genommen um auf diese Weise mehr als ein Zeichen zu setzen. Auf diese Weise haben die Lufthanseaten als Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber auch wirtschaftlich entlastet und damit unmittelbar unterstützt.

Die Lufthansa hat auch ihrerseits ein weiteres Signal an ihre Belegschaft gesendet und die Gehälter früher als gewöhnlich und damit noch vor der Aktionärsversammlung zur Auszahlung gebracht.

Zeitliche Befristung der zu erwartenden Einschnitte?

Nicoley Baublies sprach deutlich aus, dass alle Vereinbarungen und Einschränkungen nur vorübergehend, d.h. bis zur Bewältigung der Coronakrise gelten sollen. Die Krise soll dann als beendet gelten, wenn die Lufthansa ihre coronabedingten Verbindlichkeiten abgelöste habe.

Zumindest in einer Sache dürften sich alle Lufthanseaten einig sein: alle wollen den uneingeschränkten Flugbetrieb nach Möglichkeit aufrechterhalten. Auf allen Ebenen, d.h. sowohl bei Kabine, als auch Cockpit und Boden.

Sollte es tatsächlich zu Einschnitten in geltende Verträge und Beschäftigungsverhältnisse kommen oder gar im Einzelfall die Kündigung ausgesprochen werden, ist jedem Arbeitnehmer, ob Cockpit, Kabine oder Bodenpersonal, zu raten, sich im Einzelfall juristisch genau zu informieren. Andernfalls droht der dauerhafte Verlust von Rechtsansprüchen. Hier ist besonders auch auf die geltenden und komplexen tarifvertraglichen Regelungen der Lufthansa zu achten.

Was können wir für Sie tun?

Haben Sie Fragen oder Probleme aus dem Bereich des Arbeitsrechts? Wir beraten Sie nicht nur bei akuten Problemen sondern vertreten die Philosophie der Konfliktvermeidung. Daher beraten wir unsere Mandanten gezielt bereits im Vorfeld, weil sich besonders auf diese Art und Weise mögliche Konflikte von Beginn an vermeiden oder einer schnellen und kostengünstigen Lösung zuzuführen sind.

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