Wettbewerbszentrale geht gegen irreführende Werbung mit Corona-Bezug vor

Es drohen Abmahnungen, Einstweilige Verfügungen und Klagen

In den vergangenen Wochen kam es zu Vorwürfen der irreführenden Werbung im Zusammenhang mit COVID-19. Die Wettbwerbszentrale geht gegen irreführende Werbung mit Corona-Bezug vor. Es drohen Abmahnungen, Einstweilige Verfügungen und Klagen.

Betroffen waren z.B. Werbungen mit „Vitalpilzen“, Mundspühllösungen, Nahrungsergänzungsmittel und auch Ohrentropfen. In der jeweiligen Werbung wurde der besondere Schutz vor Viren suggeriert.

Nach Mitteilung der Wettbewerbszentrale seien vermehrt Beschwerden und Anfragen in Bezug auf Werbung mit Corona-Bezug zu verzeichnen. Neben Abmahnungen wurden auch Einstweilige Verfügungen erwirkt sowie eine Unterlassungsklage bei Gericht erhoben worden.

Im Einzelnen wurde die Werbung „Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!“ untersagt (LG Gießen, Beschl. v. 06.04.2020, Az.: 8 O 16/20).

Auch die Aussage „99,9% Keimreduktion aller relevanten Keime einschließlich MRSA“ wurden untersagt (LG Düsseldorf, Beschl. v. 22.04.2020, Az.: 34 O 26/20). Diese Werbeaussage wurde unter Abbildung eines vermeintlichen Coronavirus für verschiedene Produkte (hier Ohrentropen und Mundspülung) verwendet. Zudem wurde Auch die Werbeaussage „Volle Power für Ihr Immunsystem“, verbunden mit einer Abbildung zur Abwehr von Coronaviren untersagt (LG Essen, Beschl. v. 27.04.2020, Az.: 43 O 39/20).

Weiter wurde es einem Optiker untersagt, im Rahmen einer Werbeaktion mit Corona-Bezug mit der Aussage „Brillengläser geschenkt für alle!“ zu werben. Das erkennende Gericht hat in dem vorliegenden Fall einen Verstoß gegen das Zuwendungsverbot des § 7 HWG erkannt (LG Flensburg, Beschl. v. 13.05.2020, Az.: 6 HK O 20/20). Tatsächlich sei die Abgabe der Gläser nur an den kostenpflichtigen Erwerb eines Brillengestells gekoppelt worden.

Darüber hinaus ist eine weitere Klage auf Unterlassung bei dem LG München I anhängig (Az.: 17 HK O 5079/20). In diesem Sachverhalt geht es um die Werbung für ein mit Vitamin C angereichertes Lebensmittel. Dieses Lebensmittel wurde unter Abbildung einer Frau mit Mundschutz auf einer ganzseitigen Zeitungsanzeige mit der Werbeaussage „Schützen Sie Ihren Körper. JETZT!“ und weiter mit dem Satz „Vor multiresistenten Bakterien und internationalen Viren schütz Sie ein optimales Immunsystem* – 365 Tage im Jahr.“ beworben.

 

Damit ist (nicht nur im Zusammenhang mit Corona) ein besonderes Augenmerk auf die Zulässigkeit von Werbeaussagen zu richten um spätere kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Was können wir für Sie tun?

Haben Sie Fragen oder Probleme aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts? Wir beraten Sie nicht nur bei akuten Problemen sondern vertreten die Philosophie der Konfliktvermeidung. Daher beraten wir unsere Mandanten gezielt bereits im Vorfeld, weil sich besonders auf diese Art und Weise mögliche Konflikte von Beginn an vermeiden oder einer schnellen und kostengünstigen Lösung zuzuführen sind.

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