Also doch: Lufthansa kündigt massive Entlassungen an

Lufthansa kündigt massive Entlassungen an. Bisher keine Einigungen zwischen Lufthansa, UFO und Vereinigung Cockpit in greifbarer Nähe

Lufthansa kündigt massive Entlassungen an

Obwohl die Verhandlungen mit den Gewerkschaften aktuell noch laufen, wird nun immer deutlicher, dass betriebsbedingte Kündigungen seitens der Lufthansa wahrscheinlich sind. Lufthanse kündigt massive Entlassungen an, wie die Tagesschau heute berichtet.

Nachdem zunächst die Hoffnung bestand, dass Kündigungen vorerst nicht ausgesprochen würden, wid nunmehr deutlich, dass die Fluggesellschaft um betriebsbedingte Kündigungen voraussichtlich nicht auskommen wird. Dabei sollen es bisher 22.000 Vollzeitstellen sein, die Deutschlands größte und wichtigste Fluggesellschaft abbauen möchte.

Als Grundlage dafür wird vor allem der Einbruch des Umsatzes um 80 % auf 1,9 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr genannt.

Vorstandschef Carsten Spohr spricht dabei von einer „Zäsur des globalen Luftverkehrs“ und deutet an, dass vor 2024 keine anhaltende Rückkehr der Nachfrage auf das Vorkrisenniveau stattfinden wird.

Scharfe Kritik der Gewerkschaften

Vor allem für die Gewerkschaften kommt diese Meldung als Schock und Ärgernis. Nach wochenlangen Verhandlungen, die noch immer andauern, wird nun von Unternehmensseite beteuert, dass ein Festhalten an der Vermeidung jeglicher Kündigungen einfach nicht mehr realistisch sei. UFO, Cockpit und Co., denen es in den Verhandlungen hauptsächlich um Kündigungsschutz geht, bezeichnen die „Blockadehaltung“ der Lufthansa als überraschend und „unnötig“, so UFO-Geschäftsführer Nicoley Baublies. Sie arbeiten in den fortlaufenden Verhandlungen nun daran, die Zahl der Massenkündigungen immerhin zu begrenzen. Die Lufthansa hat ihrerseits verkündet, dass Sie betriebsbedingte Kündigungen insbesondere in den Bereichen nicht mehr ausschließen könne, in denen Modelle und Vereinbarungen zur Kompensation von Überkapazitäten fehlten.

Auch betriebsbedingte Kündigungen unterliegen starken Anforderungen

Wichtig ist bei all dem aber, dass (auch große) Betriebe wie die Lufthansa bei betriebsbedingten Kündigungen einen Katalog an Anforderungen zu berücksichtigen haben, die Ihnen als Arbeitnehmer wichtige Rechte einräumen, von denen Sie unbedingt Gebrauch machen sollten:

  • Können Sie ggf. einen anderen Posten im Unternehmen ausüben, den der Arbeitgeber Ihnen dann zur Verfügung stellen müsste?
  • Ist dies nicht der Fall – und tritt mit der Kündigung die ultima ratio ein – wurden eventuell bei der sog. Sozialauswahl Fehler gemacht? D.h., gibt es eventuell andere Arbeitnehmer, die weit vor Ihnen hätten gekündigt werden müssen?
  • Und sollte auch dies nicht greifen, wie sieht es mit Ihren Rechten einer Abfindung aus? Worauf ist sonst noch im Rahmen eines möglichen Aufhebungsvertrages zu achten?

Ein Arbeitsvertrag kann also auch aus betrieblichen Gründen nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Eine Klärung dieser Rechtsfragen ist bei Erhalt einer Kündigng mithin unabdingbar. Diese sollte unmittelbar nach Erhalt der Kündigung in Anspruch genommen werden, da im Arbeitsrecht verschiedene, teils sehr kurze Fristen, laufen. Etwaige Versäumnisse können später eventuell nicht mehr korrigiert werden. Hier gilt es insbesondere die dreiwöchige Frist zu Erhebung der Kündigungsschutzklage zu dem zuständigen Arbeitsgericht zu wahren.

Was können wir für Sie tun?

Haben Sie Fragen oder Probleme aus dem Bereich des Arbeitsrechts? Wir beraten Sie nicht nur bei akuten Problemen sondern vertreten die Philosophie der Konfliktvermeidung. Daher beraten wir unsere Mandanten gezielt bereits im Vorfeld, weil sich besonders auf diese Art und Weise mögliche Konflikte von Beginn an vermeiden oder einer schnellen und kostengünstigen Lösung zuzuführen sind.

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