LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH aus München mahnt verstärkt durch die Kanzlei Waldorf Frommer ab
Drohende Abmahnung bei unberechtigter Nutzung von Fotos und Bildern
Derzeit mahnt Look Die Bildagentur der Fotografen GmbH aus München über die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer verstärkt die unberechtigte Bildnutzung ab.
Nicht nur Abmahnungen wege Filesharing, sondern auch Abmahnungen auf Grund unberechtigter Bildnutzungen werden zunehmend gerichtlich und außergerichtlich durchgesetzt. Oftmals wird dabei auch die fehlende oder fehlerhafte Urheberbenennung abgemahnt. Dabei wird regelmäßig ein Aufschlag von 100 % angesetzt.
Etwaige Abmahnungen sind ernst zu nehmen
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte Sie diese in jedem Fall ernst nehmen. Um höhere Kosten zu vermeiden, sollten Sie in keinem Fall die meistens sehr knapp gesetzten verstreichen lassen. Geben Sie die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung erst nach Prüfung und ggfs. Modifizierung durch einen auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt ab.
Festlegung einer Strategie
Wir helfen Ihnen dabei eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Je nach tatsächlich zu Grunde liegendem Sachverhalt, ist die Strategie für das weitere Vorgehen zu wählen. Dabei sollte auch im Auge behalten werden, dass unnötig höhere Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung vermieden werden sollten. Dabei ist jeder Einzelfall gesondert zu betrachten.
Angriffspunkte können sich z.B. aus dem angenommenen Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs, der Höhe der fiktiven Lizenzgebühr oder eines vorzunehmenden prozentualen Abzuges bei der Bildverwendung mit geringer Auflösung (Pixel) oder der Verwendung auf einer Unterseite ergeben.
Hat Sie Look Die Bildagentur der Fotografen GmbH aus München über die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer abgemahnt, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche. Stets maßgeschneidert für Ihren persönlichen Fall.