Drohende Abmahnung bei Werbung mit Begriffs Black Friday

In den letzten Jahren wurde der Trend des sogenannten Black Friday aus den USA auch in Deutschland immer populärer. Der Black Friday ist in den USA seit Jahren der Startschuss für das Weihnachtsgeschäft und findet traditionell an dem ersten Freitag nach Thanksgiving statt.

Black Friday als geschützte Wortmarke

An dem Balck Friday werden sowohl im Onlinehandel, als auch im Einzelhandel besonders günstige Angebote unterbreitet. Damit wird der Umsatz in der Vorweihnachtszeit besonders angeheizt.
Nun gibt es jedoch ein Problem für werbende Verkäufer, denn der Begriff „Black Friday“ wurde als Wortmarke bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und damit geschützt. Eine Nutzung der Wortmarke „Black Friday“ ist damti ohne Erlaubnis des Inhabers der Wortmarke, innerhalb der geschützten Waren- und Dienstleistungsklaggen, rechtlich nicht mehr zulässig.

Bei der Nutzung des Begriffs „Black Friday“ droht daher nunmehr eine kostspielige Abmahnung. Daher sollte die Nutzung gegenwärtigh mit entsprechender Zurückhaltung erfolgen. Soweit Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung der Wortmarke „Black Friday“ erhalten, sollten Sie sich dagegen zur Wehr setzen.

Etwaige Abmahnungen sind ernst zu nehmen

Fraglich ist nämlich, ob die Marke zu recht Schutz genießt. Während dei Wortmarke auf Bundesebene eingetragen wurde, scheiterte der Versuch der Eintragung auf europäischer Ebene. Hintergrund dürfte ein mögliches Freihaltebedürfnis sein. Ein Freihaltebedürfnis liegt nämlich immer dann vor, wenn ein besonderes Interesse an der allgemeinen Nutzung des Begriffs besteht. Vor dem Hintergrund, dass der Begriff Black Friday über die USA hinaus ein allgemein bekannter Begriff für den Freitag nach Thangsgiving ist und als entsprechender Tag mti besonderen Rabattierungen bekannt ist und auch verbunden wird, könnte man ein entsprechende Freihaltebedürfnis möglicherweise annehmen. Gerichtlich überprüft wurde der Sachverhalt jedoch bisher nicht. Wer einen Konflikt vermeiden möchte, sollte daher zurückhaltend mit dem Begriff umgehen.

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